Inhalt
Soziale Sicherheit langfristig denken
Ausgangslage
Der demografische Wandel findet auch in Liechtenstein statt. Es ist deshalb wichtig, dass frühzeitig die Weichen für eine langfristige Sicherung der Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie im Bereich der Pensionskasse (2. Säule) gestellt werden. Zudem muss die Finanzierbarkeit und Verfügbarkeit von Leistungen in der Alterspflege und -betreuung sichergestellt werden.
Zielsetzung
Es werden Massnahmen zur langfristigen Sicherung der AHV vorgestellt und einer Entscheidung zugeführt. Das System der betrieblichen Personalvorsorge wird durch verschiedene Massnahmen gestärkt. Mit der Einführung eines Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG) soll mehr Rechtssicherheit entstehen. Die Verfahren im Sozialrecht sollen vereinheitlicht werden.
Handlungsfelder
Es werden Massnahmen zur langfristigen Sicherung der AHV unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung ergriffen. Die Zukunftsfähigkeit der 2. Säule wird gesichert und Massnahmen zur Verbesserung der Altersvorsorge getroffen. Der Vernehmlassungsbericht über die Einführung des ATSG wird in dieser Legislaturperiode verabschiedet und öffentlich diskutiert.
Gesundheitssystem für alle stärken
Ausgangslage
Liechtensteins Gesundheitsversorgung ist auf einem hohen Niveau. Allerdings belasten die steigenden Kosten sowohl Privatpersonen als auch den Staat zunehmend, während gleichzeitig die Versorgung gewährleistet sowie die hohe Qualität des Systems erhalten werden soll. Dazu gehört auch, dass sich das Gesundheitssystem vermehrt der Prävention widmet.
Zielsetzung
Die Verfügbarkeit und Auslastung von medizinischen Angeboten sollen optimiert werden, um allen Einwohnerinnen und Einwohnern eine schnelle, effiziente und bedarfsgerechte Versorgung zu garantieren. Gemeinsam mit den Tarifpartnern sollen Massnahmen für eine Eindämmung des Kostenwachstums ergriffen werden.
Handlungsfelder
Gesundheitspolitisch werden die Akteure besser vernetzt. Der Neubau des Landesspitals, die Anpassung der Bedarfsplanung und die Konkretisierung sowie Umsetzung der Massnahmen aus dem Psychiatriekonzept werden als Gemeinschaftsleistung vorangetrieben. Es wird geprüft, wie die Bedarfsplanung flexibilisiert werden kann. Im Dialog mit den Tarifpartnern werden Massnahmen umgesetzt, welche die Gesundheitskosten auf einem bezahlbaren Niveau halten. Die Entwicklungen in anderen Ländern, unter anderem die grosse KVG-Revision in der Schweiz, werden genau analysiert und mögliche Handlungsfelder für Liechtenstein abgeleitet. Die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) wird, auf Liechtenstein angepasst, ebenfalls geprüft.
Prävention und Hilfe bei psychischen Erkrankungen fördern
Ausgangslage
Psychische Gesundheit beeinflusst die Lebensqualität der Bevölkerung direkt und ist ein grundlegender Bestandteil des öffentlichen Gesundheitswesens. Eine gute psychische Verfassung fördert gesellschaftliche Teilhabe, Produktivität und Bildungserfolg. Psychische Erkrankungen verursachen hohe soziale und wirtschaftliche Kosten, etwa durch Arbeitsausfälle oder durch intensive medizinische Versorgung. Daher ist es im Interesse des Staates, Prävention, Behandlung und Entstigmatisierung aktiv zu fördern.
Zielsetzung
Die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen soll bestmöglich sichergestellt und dort optimiert werden, wo Lücken bestehen. Dafür braucht es eine verlässliche Datengrundlage, insbesondere bei der jungen Bevölkerung. Auf Basis des Psychiatriekonzepts werden die Massnahmen zur Verbesserung der Versorgung weiterentwickelt und vorangetrieben.
Handlungsfelder
Die Anstrengungen in der Prävention werden intensiviert, um die psychische Gesundheit in der Bevölkerung zu verbessern, unter anderem über Bekanntmachung der bestehenden Angebote. Die intermediären Kapazitäten werden ausgebaut. Es werden Strukturen für eine fachlich geeignete Anlaufstelle für psychiatrische Notfälle geschaffen. Die Studie zur psychischen Gesundheit an den Schulen wird weitergeführt und ausgebaut, um Massnahmen im Bereich der Prävention für alle Altersgruppen abzuleiten.
Bildung vorausschauend weiterentwickeln
Ausgangslage
Ein zukunftsfähiges Bildungssystem muss flexibel, individuell fördernd und gesellschaftlich anschlussfähig sein. Der Wandel in Arbeitswelt, Gesellschaft und Technologie stellt neue Anforderungen an Schulen, Lehrkräfte und Lernende.
Zielsetzung
Liechtensteins Bildungssystem soll chancengerecht, widerstandsfähig und anschlussfähig bleiben und ein starkes Fundament für individuelle Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe schaffen.
Handlungsfelder
Das Bildungssystem wird zukunftsfähig weiterentwickelt und auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen ausgerichtet. Ein zentrales Vorhaben ist dabei die stärkere Verzahnung von Bildung und Betreuung, um Familien zu entlasten. Die duale Berufsbildung als bewährtes und zukunftsträchtiges Modell wird gestärkt. Mehr Schulautonomie soll es den Bildungseinrichtungen ermöglichen, sich an den jeweiligen Standorten besser eigenverantwortlich weiterzuentwickeln. Eine Revision des Schulgesetzes ist geplant. Zudem erfolgt ein Update der Bildungsstrategie 2025+, das die langfristige Ausrichtung des Bildungswesens sichert.
Lebenslanges Lernen fördern
Ausgangslage
Die rasanten Veränderungen in der Arbeitswelt, getrieben durch Digitalisierung, demografischen Wandel und neue Qualifikationsanforderungen, führen zu einem steigenden Weiterbildungsbedarf in nahezu allen Berufs- und Lebensbereichen. Um im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben und die Innovationskraft des Landes zu sichern, bedarf es gezielter Investitionen in die kontinuierliche Qualifizierung der Bevölkerung.
Zielsetzung
Liechtenstein soll sein System des lebenslangen Lernens weiterentwickeln, das niederschwelligen Zugang zu Aus- und Weiterbildungen bietet, individuelle Bildungsbiografien unterstützt und gezielt zur Fachkräftesicherung beiträgt. Ziel ist es, allen Menschen, unabhängig von Alter, Herkunft oder Vorbildung, die Möglichkeit zu geben, sich im Lauf ihres Lebens weiterzuentwickeln, umzuschulen oder neu zu orientieren.
Handlungsfelder
Das erforderliche Angebot an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten wird laufend evaluiert, angepasst und ergänzt. Eine umfassende Überarbeitung des Stipendiengesetzes wird aufgegleist, damit die Unterstützungsleistungen für Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten attraktiver gestaltet werden.
Familie und Beruf in Einklang bringen
Ausgangslage
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt für viele Haushalte in Liechtenstein eine grosse Herausforderung dar. Der steigende Fachkräftebedarf in der Wirtschaft verstärkt die Notwendigkeit, dass gut ausgebildete Arbeitskräfte aufgrund fehlender Betreuungsangebote oder unflexibler Arbeitsmodelle nicht aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden. Der Wunsch nach flexibleren Arbeitszeitmodellen, Teilzeitarbeit, Homeoffice-Möglichkeiten sowie nach einem ausreichenden Angebot an ausserhäuslicher Kinderbetreuung und Tagesstrukturen wächst. Die bezahlte Elternzeit wird für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erleichterungen bringen.
Zielsetzung
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird durch eine abgestimmte Zusammenarbeit von Land, Gemeinden und Wirtschaft verbessert. Dies betrifft die Vereinbarkeit, wenn es um die Erziehung und Betreuung von Kindern geht, wie auch in der Betreuung von pflegebedürftigen nahen Verwandten. Flexible Arbeitsmodelle ermöglichen betreuungspflichtigen Personen den Verbleib im Erwerbsleben, den Wiedereinstieg nach einer Pause sowie die bessere Kombination von Beruf und Betreuung. Der gezielte Ausbau von Kinderbetreuung und Tagesstrukturen trägt dazu bei, Familien zu entlasten, das Fachkräftepotenzial in Liechtenstein besser zu nutzen und die Lebensqualität zu erhöhen. Die Elternzeit soll im Einklang mit den Familien, Unternehmen und staatlichen Leistungserbringern effizient umgesetzt werden.
Handlungsfelder
Im Mittelpunkt steht die Ermöglichung flexibler Arbeits- und Arbeitszeitmodelle, die es Familien und betreuungspflichtigen Personen erleichtern, Erwerbstätigkeit und Betreuung von Familienmitgliedern miteinander zu verbinden. Gleichzeitig soll die Arbeitsmarktintegration beim Wiedereinstieg nach einer Familienpause gezielt gefördert werden, um vorhandenes Fachkräftepotenzial besser zu nutzen. Ergänzend dazu ist der Ausbau von ausserhäuslichen Kinderbetreuungsplätzen entscheidend, wobei sowohl die Qualität als auch die Finanzierung dieser Angebote sichergestellt werden muss.
Generationendialog gemeinsam weiterentwickeln
Ausgangslage
Liechtenstein ist ein Land mit hoher Lebensqualität. Bis ins hohe Alter können die Einwohnerinnen und Einwohner aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, sich einbringen sowie möglichst unabhängig und selbstbestimmt leben. Die Generationen unterstützen sich gegenseitig. Land, Gemeinden, Wirtschaft, die Gesellschaft als Ganzes sowie jede und jeder Einzelne nehmen dafür gemeinsam Verantwortung wahr.
Zielsetzung
Im Bereich der Jugendförderung wird eine koordinierte Vorgehensweise etabliert, indem eine Jugendstrategie erarbeitet wird, die junge Menschen in ihrer individuellen Entwicklung unterstützt und sie zu verantwortungsbewussten, selbstbestimmten Mitgliedern der Gesellschaft heranwachsen lässt. Die Umsetzung der vorliegenden Altersstrategie wird vorangetrieben. Der Dialog zwischen den Generationen soll gefördert werden.
Handlungsfelder
Eine Jugendstrategie mit dem Ziel, eine übergeordnete Handlungsorientierung für alle Akteure und Akteurinnen zu schaffen, die mit Jugendlichen und für Jugendliche arbeiten, wird erarbeitet. Dabei werden insbesondere auch die verschiedenen Jugendorganisationen in den Erarbeitungsprozess einbezogen. Die Lenkungsgruppe Altersstrategie koordiniert und plant die Umsetzung der Altersstrategie sowie die darin definierten Handlungsfelder und informiert die Öffentlichkeit regelmässig über die Fortschritte. Die Rolle des Seniorenbeirats wird gestärkt.
Integration als Chance nutzen
Ausgangslage
Liechtensteins Stärken sind seine Kleinheit, sein Wohlstand und sein Zusammenhalt. Das Land verfügt über funktionierende Mechanismen zur Armutsbekämpfung sowie zur Integration und verfolgt konsequent einen pragmatischen Weg in der Chancengleichheit. Das garantiert sozialen Frieden.
Zielsetzung
Chancengleichheit und Gleichstellung ermöglichen es, zusätzliches Potenzial für die Gesellschaft und die Wirtschaft zu nutzen. Gleichstellung erhöht die Chancen am Arbeitsmarkt und die Möglichkeiten in der Wahl des Familienmodells. Die Systeme zur Armutsbekämpfung werden zielgerichtet weiterentwickelt. Dafür schaffen der Armutsbericht und die daraus abgeleiteten Massnahmen die Basis. Neben der Umsetzung der Integrationsstrategie bilden besonders die Förderung des frühkindlichen Erwerbs der deutschen Sprache sowie die psychische Gesundheit von Kindern einen Schwerpunkt.
Handlungsfelder
Die bestehenden Mechanismen zur Armutsbekämpfung werden auf Optimierungspotenzial geprüft. Ein Fokus liegt dabei auf besonders vulnerablen Gruppen der Gesellschaft. Das Ehrenamt wird als wesentlicher Integrationsmotor gewürdigt und gefördert. Eine praxisnahe Gleichstellungsstrategie wird erarbeitet. Ein die Bereiche Bildung, Gesundheit und Soziales umfassendes Konzept zur Frühen Kindheit wird erarbeitet und umgesetzt. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Beseitigung von Inklusionshürden wird laufend vorangetrieben. Als Mitglied der UN-Frauenrechtskommission setzt sich Liechtenstein aktiv für die weltweite Stärkung der Rechte von Frauen ein.
Bewegung und Sport fördern
Ausgangslage
Sport ist ein zentraler Motor für Gesundheit, Persönlichkeitsentwicklung und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Obwohl Liechtenstein eine Sportnation ist, bewegt sich ein Teil der Bevölkerung zu wenig. Dieser Anteil steigt insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.
Zielsetzung
Ziel ist es, dass die Bevölkerung das breite Sportangebot der Vereine noch besser nutzt. Ein Fokus ist dabei insbesondere auf Jugendliche zu legen. Durch die Förderung des Ehrenamts sollen sich Trainerinnen und Trainer wieder hauptsächlich auf die wichtigste Aufgabe ihres Engagements, das Sporttraining, konzentrieren können. Für den Leistungs- und Spitzensport werden die Rahmenbedingungen weiter bedarfsgerecht verbessert, um die Athletinnen und Athleten optimal zu fördern.
Handlungsfelder
Mit Sportkoordinatoren, die in den Gemeinden eingesetzt werden, wird das breite Sportangebot in Liechtenstein noch stärker genutzt. Das Ehrenamt wird von administrativen Tätigkeiten entlastet. Die Massnahmen zur Bewegungsförderung im Sport- und Bewegungskonzept werden umgesetzt. Die Sportstätten werden punktuell im Rahmen des Berichts zur Sportinfrastruktur Liechtenstein optimiert und erweitert.
Kulturelle Vielfalt sichern
Ausgangslage
Liechtenstein verfügt über eine sehr lebendige und vielfältige Kulturszene, die von Brauchtum über ehrenamtliches Engagement bis hin zum professionellen Kulturschaffen reicht. Kultur ist identitätsstiftend, stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und leistet einen wichtigen Beitrag zur Standortattraktivität. Kultur verbindet über die Grenzen hinaus und dient dem gegenseitigen Verständnis sowie dem Aufbau und der Pflege von guten internationalen Beziehungen.
Zielsetzung
Kultur soll für eine breite Öffentlichkeit sowie für Jung und Alt zugänglich sein. Sie soll integraler Bestandteil der Bildung sein und das Zusammenleben, die Toleranz und den gegenseitigen Respekt in einer pluralistischen Gesellschaft unterstützen. Das kulturelle Erbe des Landes soll bewahrt und gepflegt werden. Das Fördersystem für Kulturschaffende soll überprüft werden, damit auch in Zukunft ein vielfältiges und qualitativ hochstehendes Kulturangebot sichergestellt werden kann.
Handlungsfelder
Eine Kulturstrategie wird mit dem Ziel erarbeitet, die Bedeutung und den Wert der Kultur stärker sichtbar zu machen, klare und faire Arbeitsbedingungen für die Kulturbranche festzulegen sowie kulturelle Freiheit und Vielfalt zu bewahren. Die Koordination der bestehenden Förderlandschaft soll verbessert werden, um Synergien zu nutzen und die Wirksamkeit der Kulturförderung zu erhöhen. Es sollen Möglichkeiten geprüft werden, um den künstlerischen Nachlass langfristig zu sichern, zu dokumentieren und zugänglich zu machen.
Vertrauen in Institutionen bewusst stärken
Ausgangslage
In Liechtenstein ist das Vertrauen in staatliche und staatsnahe Institutionen gross. Es ist entscheidend für die Stabilität und Funktionsfähigkeit einer Demokratie. Das Vertrauen fördert die Akzeptanz von politischen Entscheidungen und stärkt die Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Mitwirkung. Daher sind Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und Bürgernähe für den Erhalt dieses Vertrauens unerlässlich.
Zielsetzung
Um das Vertrauen in den Staat zu stärken, informiert der Staat regelmässig, transparent und bürgernah über seine Entscheidungen und begründet sie nachvollziehbar. Durch die aktive und regelmässige Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in politische Prozesse wird die Mitbestimmung erhöht. Zudem stärkt der partizipative Ansatz die Akzeptanz staatlicher Massnahmen.
Handlungsfelder
Die Kommunikation der Regierung sowie der Landesverwaltung und der staatsnahen Betriebe wird regelmässig auf Wirksamkeit und Reichweite überprüft. Dabei wird insbesondere darauf geachtet, dass die Botschaften klar und transparent vermittelt werden, sowohl auf herkömmlichen als auch auf neuen Kanälen. Neue Wege der Beteiligung werden geprüft und gegangen.