Inhalt
Verwaltung und Justiz modernisieren
Ausgangslage
In einer sich verändernden Welt müssen Verwaltung und Justiz schnell, nutzerfreundlich und digital agieren. Liechtenstein ist dabei auf sehr gutem Weg. Die Digitale Agenda schafft die Grundlage für die zielgerichtete Entwicklung und die Steigerung der Standortattraktivität durch die Potenziale der Digitalisierung. Die Einwohnerinnen und Einwohner erwarten nachvollziehbare Prozesse und dienstleistungsorientierte Angebote, die ihren Alltag erleichtern. Die Landesverwaltung ist bereits heute für ihre kurzen Wege bekannt und geschätzt. Gleichzeitig erfordern zunehmend komplexere Aufgabenstellungen neue Formen der Zusammenarbeit und eine stärkere digitale Vernetzung.
Zielsetzung
Die Chancen der Digitalisierung werden genutzt, um innovative Formen der Zusammenarbeit innerhalb der Landesverwaltung zu fördern. Damit schafft sie die Voraussetzungen für noch effizientere Prozesse, moderne Dienstleistungen sowie eine zukunftsfähige Verwaltung und Justiz. Die Landesverwaltung setzt weiterhin auf ein serviceorientiertes E-Government-Ökosystem, das Bürgernähe, Effizienz und digitale Teilhabe vereint. Zentrale Komponenten wie etwa das Servicekonto oder die Serviceportale ermöglichen eine medienbruchfreie, automatisierte Abwicklung von Verwaltungsprozessen.
Handlungsfelder
Die Digitalisierung der Verwaltung wird effizient, systematisch und bürgernah weitergeführt. Die Digitale Agenda wird auf aktuelle Entwicklungen hin überprüft und weiterentwickelt. Es werden moderne Kollaborationsformen genutzt und -plattformen eingeführt. Ausserdem wird der gezielte Einsatz KI-gestützter Tools zur Unterstützung der Verwaltungsarbeit geprüft. Die digitalen Kompetenzen in Verwaltung und Justiz werden durch Schulungen und Wissensplattformen gefördert.
Zukunftstechnologien strategisch nutzen
Ausgangslage
Die Entwicklung neuer Technologien läuft derzeit in einem hohen Tempo. Liechtenstein ist bisher gut damit gefahren, diese Entwicklungen genau zu beobachten und sich dort strategisch zu positionieren, wo es für Land, Menschen und Wirtschaft am sinnvollsten erscheint. Diesen Weg will die Regierung auch in Zukunft weitergehen.
Zielsetzung
Die digitale Transformation fungiert als Ermöglicher für eine moderne, bürgernahe Verwaltung, indem sie zentrale Infrastrukturen, Anwendungen und Identifizierungslösungen integriert und zur Verfügung stellt. Mithilfe der Künstlichen Intelligenz sollen einfache Tätigkeiten automatisiert. Gleichzeitig wird die weltweite Entwicklung neuer Technologien genau beobachtet und geprüft, um frühzeitig geeignete Rahmenbedingungen für Privatpersonen und Wirtschaft zu schaffen. Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen werden zu aktiven Gestaltern der digitalen Transformation, indem sie frühzeitig Kompetenzen in Künstlicher Intelligenz, Datenschutz und digitaler Kollaboration vermitteln.
Handlungsfelder
Die sichere und verantwortungsvolle Nutzung von Künstlicher Intelligenz ist ein zentraler Hebel zur Förderung von Innovation in der öffentlichen Verwaltung. Durch zielgerichtete Rahmenbedingungen wird ein vertrauenswürdiger Einsatz von KI ermöglicht, der sowohl rechtlichen als auch ethischen Anforderungen gerecht wird. Digitale Bildung ist das Fundament für eine technologisch souveräne Gesellschaft. Durch Initiativen wird nicht nur die digitale Kompetenz der Menschen gestärkt, sondern auch die Innovationskraft des Standorts Liechtenstein gefördert.
Naturnahe Räume erhalten und fördern
Ausgangslage
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist eine zentrale Voraussetzung für die Lebensqualität. Liechtenstein verfügt über eine hohe biologische Vielfalt. Diese ist allerdings insbesondere aufgrund der Zersiedelung und Fragmentierung von Lebensräumen, des Klimawandels sowie der Ausbreitung invasiver Arten bedroht. Liechtenstein ist Vertragsstaat der internationalen Biodiversitätskonvention und des Pariser Klimaübereinkommens und hat sich verpflichtet, bis 2050 klimaneutral zu werden.
Zielsetzung
Es wird eine ganzheitliche und wissenschaftsbasierte Umweltpolitik verfolgt. Umweltprobleme werden in ihrer ganzen Komplexität betrachtet. Die Lösungsansätze schliessen wirtschaftliche und soziale Aspekte ein. An den gesetzlich verankerten Klimazielen wird festgehalten. Die Landesverwaltung nimmt eine Vorbildfunktion für Klimaschutz und den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen ein. Liechtenstein setzt sich international für eine gemeinsame Verantwortung der Staatengemeinschaft zur Bekämpfung des Klimawandels ein.
Handlungsfelder
Die im Aktionsplan Biodiversität 2030+ festgelegten Massnahmen werden schrittweise und in Abstimmung mit der Waldstrategie 2030+ umgesetzt. Die Vernetzung von Lebensräumen durch Wildtierkorridore oder Renaturierungen von Gewässern soll dort vorangetrieben werden, wo der Nutzen besonders gross ist. Die Revitalisierung des Rheins als Generationenprojekt soll gemäss dem Entwicklungskonzept Alpenrhein und unter Einbezug der Bevölkerung weiterverfolgt werden. Eingriffe in Natur und Landschaft sind auszugleichen. Das Verfahren zur Prüfung und Bewilligung von Eingriffen ist transparenter und effizienter zu gestalten, ohne den Naturschutz einzuschränken. Die verschiedenen Anspruchsgruppen sind frühzeitig in den Prozess einzubinden. Zudem sollen innovative Ansätze für ökologische Ausgleichsmassnahmen geprüft werden. Die Zusammenarbeit mit den Gemeinden soll in Umweltschutzfragen gestärkt werden.
Zukunftsfähige Landwirtschaft stärken
Ausgangslage
Die liechtensteinische Landwirtschaft stellt Grundnahrungsmittel für die Bevölkerung bereit, prägt die Kulturlandschaft und das Landschaftsbild und ist eng mit dem Erhalt von Traditionen verbunden. Der Druck auf die Landwirtschaft steigt, insbesondere aufgrund der Folgen des Klimawandels wie zunehmende Extremwetterereignisse, erhöhten Standards für Tierwohl und Umwelt, veränderten Konsumgewohnheiten und zunehmender Konkurrenz um Fläche durch verschiedene Nutzungsformen. Gleichzeitig spielt die Landwirtschaft eine wesentliche Rolle bei der Erreichung der Klimaziele sowie beim Erhalt und der Förderung von Biodiversität.
Zielsetzung
Die Wettbewerbsfähigkeit und Marktorientierung der landwirtschaftlichen Betriebe sollen garantiert werden. Gleichzeitig sollen faire Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft sichergestellt werden. Rahmenbedingungen sind so zu gestalten, dass der Umstieg auf eine ressourcen- und umweltschonende Landwirtschaft auch wirtschaftlich tragbar ist. Mit der Absatzförderung soll die liechtensteinische Wertschöpfungskette gestärkt werden, indem lokal produzierte Produkte und das heimische verarbeitende Gewerbe zielgerichtet unterstützt werden.
Handlungsfelder
Die Situation der Landwirtschaft und der Umsetzungsstand des agrarpolitischen Berichts 2022 werden analysiert und entsprechende Handlungsfelder weiterentwickelt. Das Pilotprojet «Klimawirksame Landwirtschaft» soll vorangetrieben werden mit dem Ziel, weitere Erkenntnisse zur Bodenschonung, CO2-Speicherung und zum nachhaltigen Anbau zu erhalten. Ebenso sollen die Bewässerungsprojekte im Vaduzer und Gampriner Riet fortgeführt werden, damit die Landwirtschaft besser auf Trockenperioden und Starkniederschläge vorbereitet werden kann. Es soll geprüft werden, wie Bürokratie abgebaut und die Vorgaben für die Landwirte und Landwirtinnen vereinfacht werden können.
Internationale Partnerschaften strategisch ausbauen
Ausgangslage
Die grossen Herausforderungen unserer Zeit, etwa der Klimawandel, Ressourcenknappheit oder geopolitische Spannungen, machen nicht an Landesgrenzen halt. Gerade kleine Staaten wie Liechtenstein sind auf funktionierende und robuste internationale Beziehungen angewiesen. Als souveräner Staat hat Liechtenstein den Anspruch, Verantwortung zu übernehmen und sich aktiv in multilaterale Prozesse einzubringen. Eine gezielte Aussenpolitik kann dabei helfen, Wissen zu transferieren, gegenseitiges Vertrauen zu stärken und gemeinsame Lösungswege für globale Probleme zu entwickeln.
Zielsetzung
Liechtenstein will seine Aussenbeziehungen so gestalten, dass sie einen konkreten Beitrag zur globalen Friedenssicherung, Solidarität und nachhaltigen Entwicklung leisten. Gleichzeitig geht es darum, die Interessen des Landes in der multipolaren Weltordnung zu sichern. Dabei versteht sich das Land als verlässlicher, kompetenter und aktiver Partner.
Handlungsfelder
Liechtensteins bilaterale Beziehungen werden weiter vertieft und neue Partnerschaften strategisch aufgebaut. Ein spezielles Augenmerk wird insbesondere auf die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern Schweiz und Österreich sowie mit Europa gelegt. Die internationalen Beziehungen werden durch gezielte Besuchsdiplomatie und gezieltes Netzwerkmanagement gepflegt und gestärkt. Dazu gehört der Ausbau des politischen Dialogs mit Deutschland, den USA, den EWR / EFTA-Partnern Norwegen und Island und der Europäischen Union. Die Zusammenarbeit in der Region soll weiterhin auf allen Ebenen aktiv gepflegt und in spezifischen Bereichen, wie etwa Sicherheit, vertieft werden.
Liechtensteins Stimme in Europa aktiv einbringen
Ausgangslage
Als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist Liechtenstein Teil des europäischen Binnenmarkts. Diese Zugehörigkeit sichert den diskriminierungs- und hindernisfreien Zugang zum europäischen Markt, erfordert jedoch auch die kontinuierliche Übernahme von europäischen Regulierungen. Der EWR stösst sowohl in der Wirtschaft als auch in der Bevölkerung auf breite Zustimmung. Aufgrund der geopolitischen Risiken muss Europa seine militärische und wirtschaftliche Unabhängigkeit stärken sowie politische Einheit gewährleisten. Diese Herausforderungen wirken sich auch auf die europäische Integration aus.
Zielsetzung
Liechtenstein setzt sich für ein starkes Europa und einen funktionierenden europäischen Binnenmarkt ein. Europapolitische Entwicklungen, insbesondere auch in den EWR / EFTA-Staaten Island und Norwegen, werden laufend beobachtet und analysiert. Liechtenstein ist in Europa gut vernetzt und gilt als verlässlicher und konstruktiver Partner.
Handlungsfelder
Die Europapolitik Liechtensteins wird vorausschauend weiterentwickelt mit dem Ziel, mitzugestalten und die Interessen des Landes frühzeitig einzubringen. Der enge Austausch mit den EWR-Partnern, insbesondere Island und Norwegen, sowie den EWR- und EU-Institutionen wird fortgeführt und, wo sinnvoll, vertieft. Die Prozesse für EWR-Rechtsübernahmen werden effizient und grössenverträglich gestaltet. Die Wirtschaftsverbände werden frühzeitig in relevante Entwicklungen einbezogen. Liechtenstein bekennt sich zu europäischen Werten wie Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten.
Humanitäre Tradition weiterführen
Ausgangslage
Liechtenstein versteht sich als aktiver Verfechter internationaler Solidarität und Rechtsstaatlichkeit. In einer Zeit wachsender geopolitischer Spannungen und humanitärer Krisen gewinnt diese Haltung an Bedeutung. Als Kleinstaat ohne geopolitische Eigeninteressen ist Liechtenstein besonders glaubwürdig, wenn es um den Einsatz für Menschenrechte, Völkerrecht und multilaterale Zusammenarbeit geht.
Zielsetzung
Liechtenstein setzt seine humanitäre Tradition aktiv fort, stärkt internationale Institutionen durch substanzielle Beiträge und positioniert sich als glaubwürdiger Akteur für Menschenrechte, Frieden und Völkerrecht.
Handlungsfelder
Liechtensteins Profil als verlässlicher Partner im multilateralen System wird weiter gestärkt. Liechtenstein engagiert sich kontinuierlich in internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, dem Europarat, der OSZE und dem Internationalen Währungsfonds. Humanitäre Projekte, insbesondere zur Unterstützung der vom Krieg betroffenen Bevölkerung in der Ukraine, werden gezielt weiter fortgesetzt. Gleichzeitig werden durch die internationale Humanitäre Zusammenarbeit Not- und Wiederaufbauhilfe geleistet. Ausserdem wird die globale Armutsbekämpfung durch die langfristige Entwicklungszusammenarbeit unterstützt.
Arbeitgeberattraktivität der Landesverwaltung erhöhen
Ausgangslage
Gute Mitarbeitende in der Landesverwaltung stellen die Leistungsfähigkeit des Staates sicher und ermöglichen ein qualitativ hohes Dienstleistungsangebot für die Bevölkerung. Dabei steht die Verwaltung im Bemühen um gute Mitarbeitende im Wettbewerb mit privaten Arbeitgebern. Die Anforderungen an die Arbeitgeberattraktivität werden stetig höher. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist die Attraktivität öffentlicher Berufe ein entscheidender Erfolgsfaktor, um gut ausgebildetes und leistungsfähiges Personal zu finden und zu binden.
Zielsetzung
Die Landesverwaltung als wertschätzende Arbeitgeberin soll weiterhin vielfältige, sinnstiftende und interessante Aufgaben, Tätigkeitsgebiete und Berufe anbieten. Durch unterschiedliche Arbeitsmodelle, ortsunabhängiges Arbeiten (Remote Work) sowie flexible Arbeitszeiten soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden.
Handlungsfelder
Die Personalstrategie 2025–2028 wird umgesetzt. Zudem wird die in der vergangenen Legislatur angestossene Anpassung des Besoldungsgesetzes weiter vorangetrieben. Die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden wird den künftigen Bedürfnissen angepasst. Ein Konzept zum Thema New Work in der Landesverwaltung wird erarbeitet und die Einführung kollaborativer Formen des modernen Zusammenarbeitens weiterverfolgt. Darüber hinaus werden Formate zur Stärkung und Sichtbarmachung von Berufsbildern im öffentlichen Dienst geprüft, um langfristig eine attraktive, kompetente und engagierte Verwaltung sicherzustellen, etwa indem junge Menschen für die Arbeit der Landesverwaltung begeistert werden. Die Landesverwaltung soll darüber hinaus weiterhin ein attraktiver Lehrbetrieb sein, um jungen Menschen den Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen.
Dialog mit den Gemeinden leben
Ausgangslage
Das Land und die Gemeinden arbeiten eng zusammen und tragen die Verantwortung entsprechend der vorgegebenen Aufgabenverteilung.
Zielsetzung
Die Herausforderungen im Bereich der Demografie sowie zu erwartende Kostensteigerungen in diversen Bereichen des öffentlichen Lebens werden die Ausgaben von Land und Gemeinden mittelfristig steigen lassen. Ein kontinuierlicher Dialog über die Aufgabenverteilung und die Zukunftsfähigkeit zwischen Gemeinden und Land wird geführt.
Handlungsfelder
Die gute Zusammenarbeit und der aktive Austausch mit den Gemeinden werden fortgesetzt. Im Dialog werden potenzielle Anpassungen und Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung im Bereich der Aufgabenverteilung zwischen Land und Gemeinden erörtert. Dabei wird das Subsidiaritätsprinzip hochgehalten.