Für die mittel- und langfristige Ausrichtung wird eine Altersstrategie erarbeitet.
Die Regierung hat die Altersstrategie für das Fürstentum Liechtenstein im Dezember 2023 genehmigt und im Januar 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. Zudem wurde eine Lenkungsgruppe eingesetzt, die jährlich über die Umsetzung berichtet.
Die stationären Pflegeplätze werden weiterhin bedarfsgerecht ausgebaut.
2022 wurde eine weitere Überprüfung der «Bedarfsplanung ambulante und stationäre Pflege» in Auftrag gegeben. Der Bericht kommt zum Schluss, dass je nach Szenario ein neues Alters- und Pflegeheim zwischen 2026 und 2028 notwendig sein wird. Der Bericht wurde veröffentlicht und den betroffenen Institutionen zur Kenntnis gebracht.
Massnahmen zur langfristigen Sicherung der Altersvorsorge werden ausgearbeitet.
Das MG hat 2021 eine Aufdatierung des versicherungstechnischen Gutachtens 2019 (per 31.12.2018) in Auftrag gegeben, welches am 23.06.2021 erstellt und dem Landtag mit BuA 69/2021 zur Kenntnis gebracht wurde. Das nächste Gutachten ist per 31.12.2023 zu erstellen und wird dieses Jahr in Auftrag gegeben.
Vorliegende Varianten zur Finanzierung der Pflege und Betreuung im Alter werden geprüft. Auf Basis eines Grundsatzentscheids des Landtags wird eine Lösung weiterverfolgt.
Das Thema der Finanzierung von Pflege und Betreuung im Alter wurde im Rahmen des Prozesses zur Ausarbeitung der Altersstrategie thematisiert. Ein rechtliches Gutachten wurde in Auftrag gegeben, um die europarechtliche Zulässigkeit verschiedener Varianten einer Pflegeversicherung abzuklären.
Massnahmen zur langfristigen Sicherung der Sozialwerke werden eingeleitet.
Das MG hat 2021 eine Aufdatierung des versicherungstechnischen Gutachtens 2019 (per 31.12.2018) in Auftrag gegeben, welches am 23.06.2021 erstellt und dem Landtag mit BuA 69/2021 zur Kenntnis gebracht wurde. Das nächste Gutachten ist per 31.12.2023 zu erstellen und wird dieses Jahr in Auftrag gegeben.
Die Einführung eines Gesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) und die Professionalisierung der Gerichtsbarkeit im Sozialversicherungsbereich werden geprüft.
Mit dem Fürstlichen Obergericht soll eine einheitliche Rechtsmittelinstanz für den Anwendungsbereich des ATSG geschaffen werden. Auf diesen Grundlagen werden eine Vernehmlassungsvorlage für das ATSG sowie die anzupassenden Einzelgesetze vorbereitet.
Die ambulante und stationäre Grundversorgung sowie eine 24-Stunden-Notfallversorgung werden sichergestellt.
Durch die niedergelassene Ärzteschaft, das Landesspital sowie Vertragspartner im Ausland ist die ambulante und stationäre Grundversorgung sichergestellt. Die 24-Stunden-Notfallversorgung erfolgt bis auf weiteres in der Notfallstation des Landesspitals sowie bei medizinischen Notfällen mit Blaulichteinsatz durch das Liechtensteinische Rote Kreuz, bei Bedarf ergänzt durch einen Notarzt der Rettung St. Gallen oder der AP3 Luftrettung Liech-tenstein.
Eine Bedarfsplanung in der Psychiatrieversorgung wird erarbeitet.
Im Mai 2024 nahm die Regierung das Psychiatriekonzept für das Fürstentum Liechtenstein zur Kenntnis, in dem Handlungsfelder und Massnahmen zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung der liechtensteinischen Bevölkerung aufgezeigt werden. In einem nächsten Schritt wird die Umsetzung angegangen.
Das elektronische Gesundheitsdossier wird eingeführt.
Für jede in Liechtenstein krankenversicherte Person wurde per 1.1.2023 ein elektronisches Gesundheitsdossier eingerichtet und im Rahmen eines Kommunikationskonzeptes umfassend informiert. Die betroffenen Gesundheitsdienstleister sind verpflichtet, ab Juli 2023 die Dossiers mit Gesundheitsdaten zu befüllen.
Die Bedarfsplanung in der ambulanten Versorgung wird weiterentwickelt.
In der Schweiz laufen Berechnungen zur Bedarfsermittlung in den Kantonen. Es wird eine Umlegung des Schweizer Modells auf Liechtenstein geprüft.
Neue Modelle der ortsnahen Basisversorgung werden evaluiert.
Die Landesgesundheitskommission wurde von der Regierung beauftragt, Vorgehensvorschläge zur Weiterentwicklung der Gesundheitsberufe und für neue Versorgungsmodelle zu prüfen. Die Arbeiten werden 2023 aufgenommen.
Die Kostenentwicklung wird laufend beobachtet. Es werden, sofern notwendig, Massnahmen eingeleitet.
An den einzelnen Massnahmen respektive an Möglichkeiten zu Einsparungen in diesen Bereichen wird derzeit gearbeitet. Die Prioritäten werden im Mai 2023 vorgestellt.
Der Spitalneubau wird von der Regierung eng begleitet. Eine termingerechte Inbetriebnahme wird sichergestellt.
Nach der sich abzeichnenden Überschreitung der Kosten und dem Projektstopp im März 2022 genehmigte die Stimmbevölkerung im Juni 2024 einen Ergänzungskredit für den Neubau des Landesspitals. Auf dieser Grundlage werden die weiteren Schritte zur Realisierung des Neubaus gesetzt.
Die Auslastung und Finanzierung der Kinderbetreuungsinstitutionen wird laufend beobachtet, und es werden falls nötig Massnahmen ergriffen.
Derzeit läuft ein Prozess zur ganzheitlichen Überprüfung der ausserhäuslichen Kinderbetreuung, um optimal auf den Bedarf reagieren zu können. Zudem wurden die sogenannten Normkosten im November 2022 erhöht, um die Finanzierung der Einrichtungen sicherzustellen.
Der Dialog mit der Wirtschaft zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird weitergeführt.
Dialog wurde durchgeführt, soll wiederholt werden.
Der Bericht der «Arbeitsgruppe Familienpolitik» aus dem Jahr 2020 dient als Grundlage für die Weiterentwicklung der Familienpolitik.
Die Ergebnisse des Berichtes «Arbeitsgruppe Familienpolitik» und auch der Familienumfrage dienten insbesondere als Grundlage für den Vernehmlassungsbericht zur Einführung des bezahlten Elternurlaubes und des bezahlten Vaterschaftsurlaubes.
Die Inanspruchnahme des Elternurlaubes im ersten Lebensjahr nach der Geburt des Kindes wird erleichtert.
Derzeit wird der Bericht und Antrag für die Einführung des bezahlten Vaterschaftsurlaubes sowie des bezahlten Elternurlaubes erarbeitet. Insbesondere die Einführung des bezahlten Elternurlaubes soll die Betreuung des Kindes im ersten Lebensjahr durch die Eltern fördern.
Der Ausbau der Blockzeiten und die Erweiterung von Tagesschulangeboten werden geprüft.
Mit dem Ausbau der Blockzeiten wurden die Eingangszeiten am Morgen erweitert. Am Mittag sowie nach dem Unterricht werden von allen Gemeinden Angebote auf freiwilliger Basis auf Stufe Kindergarten und Pimarstufe angeboten. Zur Erweiterung des Tageschulangebots finden derzeit Gespräche zwischen den beteiligten Amtsstellen statt.
Das Bildungscontrolling wird ausgebaut und ein neues Standardüberprüfungssystem eingeführt.
Liechtenstein führte ab dem Schuljahr 2022/23 an den öffentlichen Schulen sog. «Checks» ein. Die Ergebnisse der «Checks» zeigen eine Momentaufnahme des Leistungsstands, bieten aber auch einen Einblick in die Qualität des Liechtensteiner Bildungswesens und fliessen in den Bildungsbericht ein, der alle vier Jahre erscheint.
Der Bildungsbericht 2022 wird erstellt.
Im Jahr 2020 wurde der Pilotbericht zum Bildungsbericht fertiggestellt und präsentiert. Der erste Bildungsbericht wird im Jahr 2023 publiziert und danach in einem vierjährigen Rhythmus erscheinen.
Die Projekte Liechtensteiner Lehrplan und ICT werden gemäss den detaillierten Projektplanungen abgeschlossen. Bei allen Anspruchsgruppen wird eine Umfrage zum Monitoring durchgeführt.
Die LiLe-Einführungsphase wurde im Sommer 2024 abgeschlossen. Die bisherige Website www.lile.li wurde erneuert. Das ICT-Projekt konnte im Jahr 2022 ein Jahr früher als geplant abgeschlossen werden.
Die acht strategischen Ziele der Bildungsstrategie 2025plus und deren Handlungsfelder werden anhand konkreter Projekte und einer fortlaufenden Evaluation mit den Beteiligten zielgerichtet bearbeitet.
Mit regelmässigen Workshops und Treffen werden die Fortschritte mit allen Beteiligten der Bildungsstrategie besprochen und reflektiert. Auf der Webseite bildungsstrategie.li ist der aktuelle Umsetzungsstand einsehbar.
Bei allen Anspruchsgruppen wird eine Umfrage zum Monitoring durchgeführt.
Nach Abschluss der LiLe-Einführungsphase im Sommer 2024 wird derzeit in Zusammenarbeit mit einer Pädagogischen Hochschule eine umfassende Evaluation mit allen Beteiligten vorbereitet und voraussichtlich 2025 durchgeführt.
Die Bildungsoffensiven werden umgesetzt und weiterentwickelt.
Der Evaluierungsprozess des Projektes «next-step» wurde im Jahre 2023 abgeschlossen. Die 5 Teilprojekte «Dachmarkenkommunikation», «Weiterentwicklung Webplattform», «Durchführung der Berufs- und Infotage (Bildungsmesse)», «Weiterentwicklung digitale Berufs- und Infotage (Webplattform next-step)» sowie «Durchführung - Karriere mit Lehre (Tag mit dem Radio)» werden jährlich überprüft, aktualisiert und mit entsprechenden Massnahmen optimiert.
Die Inklusive Bildung wird gefördert.
Bei der Stärkung der Inklusiven Bildung handelt es sich um eine fortlaufende Aufgabe. Eine Kickoff-Sitzung zur verstärkten Förderung der Inklusiven Bildung hat stattgefunden und der Prozess wird langfristig durch die Schulen und das Schulamt bearbeitet.
Das Angebot der Erwachsenenbildung wird gestärkt.
Durch das Angebot der Weiterbildungsgutscheine wird der Zugang zu lebenslangem Lernen laufend verbessert, indem auch für finanziell Schwächere der Zugang zu Bildungsangeboten ermöglicht wird. Das Angebot des bereits stark nachgefragten Weiterbildungsgutscheins soll laufend optimiert werden.
Die lokale und regionale Verankerung der Universität Liechtenstein wird durch Kooperationen mit anderen Organisationen gestärkt.
Die Universität arbeitet eng mit lokalen und internationalen Organisationen sowie Unternehmen zusammen, sei dies auf Projektebene oder bei gemeinsamen Lehrgängen wie dem geplanten Joint Master Degree mit der Universität Zürich.
Die Qualität in Lehre und Forschung wird durch internationale Akkreditierungen belegt.
Sowohl die Universität Liechtenstein als auch die Private Universität im Fürstentum Liechtenstein haben im Jahr 2022 ihre Akkreditierungen bestätigt bzw. erhalten und konnten somit ihre Qualität in Lehre und Forschung belegen.
Die Angebote im Bereich der Frühen Förderung und Frühe Hilfen werden gefördert und unterstützt.
Die Frühe Sprachförderung ist flächendeckend an den Schulen verankert. Optimierungsmassnahmen werden laufend überprüft.
Durch ausgewählte Initiativen und Aktivitäten schärft Liechtenstein sein Profil im Bereich Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Völkerrecht in internationalen Organisationen weiter.
Die international wahrgenommene Veto-Initiative zur Stärkung der UNO sowie der Rechtstaatlichkeit wurde von Liechtenstein initiiert. Zudem wurde zur Weiterentwicklung des Völkerrechts im Umweltbereich beigetragen und die Diskussion zur Schaffung eines Sondertribunals zum Verbrechen der Aggression in der Ukraine organisiert.
Das Engagement Liechtensteins und die zugrunde liegenden Werte werden im Inland aktiv kommuniziert, um unser Engagement in der Aussenpolitik breit abzustützen.
Es erfolgten mehrere Begegnungen, um den Menschen in Krisengebieten unsere Solidarität auszudrücken. Mehrere Projektreisen mit dem LED, welche im Inland aktiv medial kommuniziert wurden, trugen zur Visibilität unserer IHZE Arbeit bei. Zudem wurde eine Podcast-Reihe erstellt, welche auch das Engagement in der IHZE beleuchtet.
Die Zusammenarbeit mit privaten Akteuren wird intensiviert und gemeinsame Projekte werden vorangetrieben.
Das FAST Projekt wurde resp. wird von Liechtenstein weiterhin aktiv unterstützt sowie beworben und somit die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und privaten Akteuren gestärkt. Zudem fanden Treffen mit privaten Akteuren zu möglichen Kooperationen in der Internationalen Humanitären Zusammenarbeit statt.
Das staatliche Engagement im Bereich der Solidarität wird angemessen ausgebaut.
Die finanziellen Mittel für die Internationale Humanitäre Zusammenarbeit (IHZE) wurden in den letzten 2 Jahren um CHF 3.6 Mio. erhöht. Zudem wurden 2022 zusätzliche Mittel von CHF 1.8 Mio. im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg gesprochen. Eine weitere massvolle Erhöhung der finanziellen Mittel für die IHZE wird angestrebt.
Durch eine gemeinsame Kommunikationsplattform im Bereich der Internationalen Humanitären Zusammenarbeit und Entwicklung wird die Visibilität des staatlichen als auch des privaten Engagements erhöht.
Die Kommunikationsplattform in Form einer Homepage befindet sich derzeit in Planung. Ein entsprechendes Grobkonzept wird aktuell erstellt und voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2023 vorliegen.
Der Dialog mit Kulturschaffenden und Institutionen im Kulturbereich wird gepflegt.
Neben den einzelfallbezogenen Kontakten mit liechtensteinischen Kulturschaffenden und Institutionen im Kulturbereich findet sowohl mit den öffentlich-rechtlichen Stiftungen als auch mit der IG Kunst und Kultur ein halbjährlicher Austausch statt.
Die Burg Gutenberg wird weiterentwickelt.
Im November erfolgte auf Initiative der Regierung die Gründung des Trägervereins Burg Gutenberg, der ab 2024 die Betriebsführung übernimmt. Zudem hat der Trägerverein die Aufgaben, die Nutzung der Burg zu koordinieren, die Aktivitäten der Burg gebündelt zu ver-markten sowie die Attraktivität der Burg als Kulturstätte und Ausflugsziel weiter zu erhöhen.
Es wird weiterhin ein enger Kontakt mit den liechtensteinischen Botschaften gepflegt, um Kulturschaffende und Liechtenstein im Ausland sichtbar zu machen. Zudem wird die Sichtbarkeit über europäische Kulturprogramme weiter verstärkt.
In Zusammenarbeit mit den liechtensteinischen Botschaften und in Kooperationen mit der Kulturstiftung Liechtenstein wurden verschiedene Projekte umgesetzt oder sind in Zukunft geplant.
Es wird ein Sport- und Bewegungskonzept erarbeitet zur Orientierung in der langfristigen Entwicklung im Breiten- und Spitzensport.
Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe wurde von der Regierung zur Kenntnis genommen. Die Regierung hat acht Massnahmen zur Weiterverfolgung respektive Umsetzung beschlossen.
Aufbauend auf dem Sport- und Bewegungskonzept werden zur Optimierung und Erweiterung der Sportinfrastruktur Projekte erarbeitet.
Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe wurde von der Regierung zur Kenntnis genommen. Die Regierung hat sechs Massnahmen zur Weiterverfolgung respektive Umsetzung beschlossen.
Ehrenamtliche Tätigkeiten, beispielsweise im Sportbereich, werden durch entsprechende Anlässe und Ehrungen sichtbarer gemacht und gewürdigt.
Die Staatsbeiträge für die verbandsorganisierte Sportförderung wurden für die Verbesserung der strukturellen Dienstleistungen an Ehrenamtliche erhöht. Ehrungen und eine dadurch verbesserte Visibilität werden über das LOC und über die Stabsstelle für Sport im Rahmen der Aktivitäten von Jugend und Sport hergestellt.